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BIOMES – Geschäftsbedingungen für Affiliate Partner

Diese Geschäftsbedingungen gelten zwischen

Biomes NGS GmbH
Schwartzkopffstraße 1
Halle 21
15745 Wildau
Deutschland

– im Folgenden: „Unternehmer“ –

und dem Affiliate Partner

– im Folgenden: „Affiliate Partner“.

Inhaltsverzeichnis

§ 1 Geschäftsbedingungen
§ 2 Vertragsgegenstand, Protokollierung, Provision, Auszahlung
§ 3 Gewährleistung und Haftung
§ 4 Dauer, Kündigung und Auflösung des Vertrages
§ 5 Gerichtsstand, Erfüllungsort und Anzuwendendes Recht
§ 6 Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Salvatorische Klausel
§ 7 Geheimhaltungspflicht
§ 8 Kontaktdaten
§ 9 Schlussbestimmungen


§ 1 Geschäftsbedingungen

(1) Ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den zwischen Unternehmer und Affiliate Partner geschlossenem Vertrag.

(2) Allgemeine Geschäftsbedingungen anderer Affiliate Partner gelten nicht als Vertragsgrundlage. Nebenabreden und das Abgehen von jedem Schriftformgebot sind schriftlich zu vereinbaren. Die Teilnahme ist für den Affiliate Partner kostenlos.

§ 2 Vertragsgegenstand, Protokollierung, Provision, Auszahlung

(1) Unternehmer gewährt dem Affiliate Partner, eigene Werbetexte über die Produkte von Unternehmen zu verfassen und entsprechende Produktbilder zu schießen. Der Affiliate Partner kann darüber hinaus das Unternehmen bitten, einen Affiliate-Link, Werbetexte und Bilder zur Verfügung zu stellen, welche für die Veröffentlichung in unveränderter Qualität auf der Homepage vorgesehen sind. Vor der Veröffentlichung auf Homepage stellt der Affiliate Partner dem Unternehmen sämtlich selbstverfasste Werbetexte und Produktbilder zur Abnahme zur Verfügung. Der Unternehmer hat diese innerhalb von drei Werktagen abzunehmen oder abzulehnen.

(2) Der Unternehmer stellt dem Affiliate-Partner ein Verwaltungstool kostenlos zu Verfügung. In dem Tool hat der Affiliate-Partner Einsicht auf alle Aktivitäten wie Käufe oder Provisionen, ebenso dient das Tool zur Protokollierung aller Affiliate-Prozesse. Der Provisionsanspruch entsteht nur dann, wenn die getätigte Bestellung über den Onlineshop des Unternehmers (http://biomes-original.short-cuts.cloud/shop) komplett und erfolgreich abgewickelt wurde. Maßgeblicher Zeitpunkt ist die tatsächliche Zahlung des Kunden nach Abrechnung mit dem Unternehmer.

(3) Der Affiliate Partner erhält pro über seine Homepage abgeschlossener Onlinebestellung eine Provision von 15% brutto des gebuchten Wareneinkaufwerts. Der Provisionsanspruch entsteht nur, wenn die getätigte Onlinebestellung komplett und erfolgreich abgewickelt wurde.

(3.1) In Ausnahmefällen werden 20% Provision gewährt, sollten alle nötigen Voraussetzungen erfüllt sein.

(4) Die Verrechnung der Provisionen mit dem Affiliate Partner erfolgt monatlich, bis zum 20. Kalendertag des Folgemonats. Berücksichtigt werden jeweils die im Vormonat über den Affiliate Partner erzielten Onlinebestellungen, für welche der Unternehmer Zahlungseingänge zu verzeichnen hat. Die Auszahlung der Provisionen erfolgt binnen vier Wochen ab Versand der Buchungsübersicht auf ein vom Affiliate Partner zu benenndem Konto. Ein etwaiger Einspruch gegen diese Abrechnung muss schriftlich innerhalb eines Monats ab Erhalt der Abrechnung erfolgen, widrigenfalls deren Richtigkeit ausdrücklich und vorbehaltslos anerkannt wird. Später geltend gemachte Einwendungen und Ansprüche auf Provision verfallen.

(5) Monatsguthaben unter € 100.00 werden mit jenem des Folgemonats ausbezahlt. Eine Verzinsung findet nicht statt. Überweisungen erfolgen in Euro. Ist der Affiliate Partner umsatzsteuerpflichtig, hat er die Umsatzsteuer-ID bzw. Steuernummer mit Angabe des Finanzamtes bei der Anmeldung mitzuteilen. Auslagen und Kosten des Affiliate Partners werden von Unternehmer nicht erstattet.

§ 3 Gewährleistung und Haftung

(1) Die Parteien vereinbaren die Einschränkung der Haftung des Unternehmers und der ihm zuzurechnenden Gehilfen für Schäden, aus welchem Rechtsgrund auch immer, auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz. Eine Haftung für entgangenen Gewinn und atypische und nicht vorhersehbare Folgeschäden ist auch für den Fall des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Der Affiliate Partner hält den Unternehmer für Ansprüche, die aufgrund der Verletzung von Rechts- oder Vertragsvorschriften durch ihn oder seine Gehilfen, an den Unternehmer herangetragen werden vollkommen schad- und klaglos, einschließlich der notwendigen und zweckmäßigen Kosten der Rechtsverteidigung.

§ 4 Dauer, Kündigung und Auflösung des Vertrages

(1) Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.

(2) Die Vertrag ist durch beide Vertragsparteien jeweils mit einer Vorlaufzeit von einem Monat kündbar. Die Kündigung muss in Schriftform erfolgen.

(3) Bis zum Ende der Vertragslaufzeit getätigte Onlinebestellungen werden gemäß den obgenannten Bestimmungen dieses Vertrages abgewickelt. Nach Beendigung des Vertrages ist der Affiliate Partner zur Deaktivierung des Affiliate-Links und dessen Entfernung, sowie allfälliger zur Verfügung gestellter Banner etc., von seiner Website verpflichtet. Für den Fall des Vorliegens eines wichtigen Grundes, einschließlich Eröffnung des Konkursverfahrens über das Vermögen des Affiliate Partners und die Abweisung eines Konkursantrages mangels kostendeckenden Vermögens, sowie unrichtige Angaben im Antragsformular, ist der Unternehmer zur sofortigen Auflösung des Vertrages berechtigt.

(4) Sollte nach 90 Tagen Affiliatepartnerschaft kein Traffic in Form von Umsatz generiert werden, wird die Partnerschaft automatisch deaktiviert.

(5) Der Unternehmer behält sich das Recht vor, bestimmte Bewerbungen abzulehnen, die nicht zum Konzept bzw. Themengebiet passen.

§ 5 Gerichtsstand, Erfüllungsort und Anzuwendendes Recht

(1) Für diesen Kooperationsvertrag gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der auf dieses verweisenden Normen des internationalen Privatrechts.

(2) Die Vertragsparteien vereinbaren für alle aus und im Zusammenhang mit diesem Vertragshändlervertrag entstehenden Streitigkeiten, soweit gesetzlich zulässig, die ausschließliche Zuständigkeit des Landgerichts am Sitz des Unternehmers.

§ 6 Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Salvatorische Klausel

(1) Unternehmer ist berechtigt Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorzunehmen, welche dem Affiliate Partner durch Übermittlung einer Ausfertigung der geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen per Email zur Kenntnis gebracht werden. Stimmt der Vertragspartner den Änderungen nicht zu, ist er zur Kündigung binnen eines Monats ab deren Zugang berechtigt. Wird das Kündigungsrecht nicht ausgeübt gelten fortan die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

(2) Sollten einzelne Klauseln der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, wird die Wirksamkeit im übrigen davon nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Klausel tritt diejenige zulässige Regelung, die der mit der unwirksamen Klausel erstrebten wirtschaftlich am nächsten kommt.

§ 7 Geheimhaltungspflicht

(1) Affiliate Partner darf ihm zur Kenntnis gelangende Geschäftsgeheimnisse des Unternehmers weder während des Vertrages noch nach seiner Beendigung Dritten mitteilen oder zugänglich machen. Er wird dafür sorgen, dass diese Verpflichtung auch durch seine Mitarbeiter eingehalten wird.

(2) Unterlagen über geheime Geschäftsvorgänge, die der Unternehmer ihm anvertraut hat, wird der Affiliate Partner unverzüglich nach Aufforderung durch den Unternehmer, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Beendigung des Vertragsverhältnisses, zurückgeben.

(3) Vertrauliche Informationen sind sämtliche Informationen insbesondere technischer und wirtschaftlicher Art, Absichten, Erfahrungen, Erkenntnisse, Konstruktionen und Unterlagen, einschließlich der Vorbestehenden Ergebnisse, die ihnen aufgrund der Zusammenarbeit gemäß dieses Vertrages bekannt werden, Dritten gegenüber – auch über die Dauer des Vertrages hinaus – vertraulich zu behandeln, Dritten nicht zugänglich zu machen, vor dem Zugriff Dritter zu schützen sowie nicht zum Gegenstand einer eigenen Schutzrechtsanmeldung zu machen. Ob und auf welchem Trägermedium die Informationen verkörpert sind, ist unerheblich; insbesondere sind auch mündliche Informationen umfasst.

§ 8 Kontaktdaten

Kontaktadresse / Ansprechpartner von Unternehmer (Vertrag/Werbemittel)

BIOMES NGS GmbH
Herr Andrej Wackerow
Schwartzkopffstraße 1
Halle 21
15745 Wildau
Tel: +49 (0) 3375 585 62 40
E-Mail: vertrieb@biomes.world

§ 9 Schlussbestimmungen

(1) Dieser Vertrag stellt nebst Anlagen die vollständige Absprache zwischen den Vertragsparteien dar. Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt – unbeschadet des Vorrangs der Individualabrede – auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis. Die Parteien verpflichten sich gegenseitig, jeweils auf Wunsch der anderen Partei jederzeit alle Handlungen vorzunehmen und Erklärungen abzugeben, die erforderlich sind, um dem Schriftformerfordernis – auch im Zusammenhang mit Abschluss von Nachtrags-, Änderungs- und Ergänzungsverträgen – Genüge zu tun.

(2) Die Parteien können Rechte und Pflichten aus diesem Vertragshändlervertrag nicht ohne vorherige schriftliche Einwilligung der jeweils anderen Partei auf Dritte übertragen.

(3) Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieses Vertrages lässt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. Die Parteien sind verpflichtet, in gemeinsamer Abstimmung die unwirksame Bestimmung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck dieses Vertrages am nächsten kommt. Entsprechendes gilt auch für eventuell auftretende Lücken des Vertrages.